| Hubschrauberlandeplatz im Raum Kempten für Luftrettung notwendig |
| Dienstag, 5. März 2013 | |
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Aufgrund unterschiedlicher Anfragen hat die SPD-Stadtratsfraktion in Kempten nachstehende Stellungnahme zum geplanten neuen Hubschrauberlandeplatz für die Luftrettung erarbeitet. Aus Sicht der SPD Immenstadt können wir diese Erklärung voll mittragen.
Das Krankenhaus ist darauf angewiesen, dass die plötzlich und schwer erkrankten Menschen, dieses nutzen. Die Modernisierung, Spezialisierung und Differenzierung erfolgte im Hinblick auf diese besondere Rolle der Versorgungsaufgabe für die Region. Der Hubschrauberlandeplatz muss den Anforderungen der Genehmigungsbehörden genügen und sollte möglichst wenige Beeinträchtigungen für die Bevölkerung mit sich bringen. Da es um die Rettung von Menschenleben geht, die Lärmemission nur kurze Zeit auftritt, muss diese gegebenenfalls in Kauf genommen werden. Bisher zeigt sich, dass alle Standorte nicht einhellige Zustimmung erfahren. Überall ergeben sich Einwände, gerade von Anwohnern. Zudem erscheinen sehr teure Bauten notwendig um die Genehmigung bestimmter Standorte zu erreichen. Das erscheint der SPD nicht vertretbar zu sein. Unter diesen Gesichtspunkten ist der zuständige Zweckverband Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) aufgefordert unter den Rahmenbedingungen einer Genehmigungsfähigkeit mit den zuständigen Stellen (Luftfahrtaufsichtsbehörde, Ministerien) und in Absprache mit den betroffenen Gemeinden die Standorte neu zu bewerten und zu beurteilen. Es kann nach Ansicht der SPD nicht angehen, dass auch widersprüchliche Aussagen z.B. des Luftfahrtbundesamtes Süd zu Emissionsbeeinträchtigungen in den Raum gestellt werden, ohne dass eine wirkliche Klärung erfolgt. In diesem Sinne wird die SPD die weitere Diskussion begleiten, ihre Forderungen und Ansichten einbringen. Sie verweist zugleich darauf, dass für die Entscheidung keine kommunalen Gremien zuständig sind, diese höchstens Empfehlungen abgeben können. Antragsteller ist der Zweckverband. Die Regierung von Schwaben wird in Zusammenarbeit mit der Luftaufsichtsbehörde letztendlich über einen möglichen Standort nach einem Antrag entscheiden. |
